Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände, Außenpatz 
und der Reithalle

 

 

Außenplatz:

  • Das Longieren auf dem neuen Außenplatz ist untersagt.
  • Pferdeäpfel müssen unbedingt sofort entfernt und an geeigneter Stelle entsorgen werden (Schubkarren). Wenn die Schubkarre voll ist, muss diese entleert werden.
  • Vor Verlassen des Außenplatzes müssen die Hufe ausgekratzt werden.
  • Für jegliche Sachschäden hat der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer aufzukommen.

 

Hallenordnung:

  • Die Reithalle ist nicht ohne Anruf „Tür frei“ und erfolgtem „ist frei“ zu betreten. Einzelunterricht darf nur erteilt werden, wenn alle zur selben Zeit in der Halle reitenden Reiter diesem zustimmen.
  • Das Halten und Schrittreiten bei mehreren Reitern gehört auf den zweiten, besser auf den dritten Hufschlag.
  • Der auf der linken Hand befindliche Reiter hat Vorrang auf dem Hufschlag, rechts weicht aus. Beim Hintereinanderreiten ist aus Sicherheitsgründen mindestens eine Pferdelänge Abstand einzuhalten. Ebenso ist genügend seitlicher Abstand einzuhalten.
  • Das Longieren ist nur bei einer freien Halle oder mit Erlaubnis des in der Halle befindlichen Reiters gestattet. Grundsätzlich muss der Zirkel beim Longieren verlagert werden, der Longenführer soll dabei nicht auf einer Stelle stehen bleiben. Bei mehr als zwei zusätzlichen Reitern ist das Longieren untersagt.
  • Das Springen von Hindernissen ist nur mit Rücksicht auf die anderen Reiter gestattet.
  • Das Freilaufenlassen von Pferden in der Reithalle ist verboten.
  • In der Halle genutzte Stangen und Hindernisse sind anschließend wieder ordnungsgemäß wegzuräumen.
  • Das Reiten ist grundsätzlich nur mit ordnungsgemäßer Reitkleidung erlaubt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind alle Reiter unter 18 Jahren verpflichtet, einen Reithelm zu tragen.
  • Beim Springen müssen alle Reiter einen Reithelm tragen.
  • Für jegliche Sachschäden hat der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer aufzukommen.
  • Das Eindecken der Pferde sollte zügig erfolgen, um den Hufschlag freizuhalten.
  • Die Türen sowie die Bande sollten nur beim Betreten oder Verlassen der Reithalle geöffnet sein.
  • Vor Verlassen der Reithalle müssen die Hufe ausgekratzt werden.
  • Pferdeäpfel müssen unbedingt sofort entfernt und an geeigneter Stelle entsorgen werden (Schubkarren). Wenn die Schubkarre voll ist, muss diese entleert werden.
  • Jeder sollte zur Sauberkeit der Reitanlage beitragen.
  • Die Reithallenbeleuchtung sollte sparsam genutzt werden.
  • Nach Verlassen der Reithalle sind sämtliche Lichter auszuschalten, die Türen zu schließen und abzuschließen.
  • Fremdreiter oder Pferde, die nicht gemeldet sind, müssen vor dem Reiten (mit Angabe des Pferdes und des Reiters) den Geldbetrag in den Briefkasten werfen.

 

 

 

Das Verhalten in unserem Verein sollte von gegenseitiger 

Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb erwarten wir, 

dass die vorstehenden Regeln von allen beachtet werden!

 

Wer trotz Verwarnung durch den Vorstand die
Verhaltensregeln nicht einhält, kann von der
 Benutzung der Reitanlage ausgeschlossen werden!

                                    

 

                                                                                            – Die Vorstandschaft –